Vertrauliche und souveräne Beratung im Erbrecht: Seit über 20 Jahren bin ich als Rechtsanwalt für Erbrecht tätig. Ich habe in Köln-Porz und den umliegenden Gemeinden über die Jahre zahlreiche erbrechtliche Verfahren erfolgreich begleitet.
Das Testament: Ihr letzter Wille rechtssicher geregelt
Ich übernehme die Planung und Gestaltung Ihres Testaments und Ihrer Erb- und Schenkungsverträge. Dabei berücksichtige ich auch stets die erb- und schenkungssteuerrechtlichen Bestimmungen, so dass ich in vorausschauender Beratung immer das für Sie bestmögliche Ergebnis finde.
Den Erbfall zu Lebzeiten umfassend regeln
Das Erbrecht und die Testierfreiheit, also das Recht, seinen letzten Willen zu regeln, ist grundgesetzlich garantiert. Leider zeigt die Praxis, dass viele Menschen das Thema Testament und Erbe verdrängen und ungeregelt lassen, trotz kleiner oder auch großer Vermögen.
Existiert aber kein Testament, so greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Zwar hat der Gesetzgeber die gesetzliche Erbfolge in der Hoffnung so gestaltet, dass sie in möglichst vielen Fällen dem Willen des Erblassers entspricht. Aufgrund der sehr vielfältigen Entwicklung der Gesellschaft ist es aber nicht immer der Fall, dass die gesetzliche Erbfolge dem Einzelnen und seiner Lebenssituation gerecht wird. So geschieht es viel zu häufig, dass letztlich Personen oder der Staat zur Erbfolge gelangen, dem bzw. denen das Vermögen nach dem Willen des Erblassers nicht hätte zukommen sollen. Die gesetzliche Erbfolge ist daher nicht immer vom Erblasser gewollt, was wiederum auch zu Streitigkeiten bei den Erben führen kann.
Um solche Szenarien zu vermeiden, sollten Sie rechtzeitig fachlichen Rat einholen und Ihre Erbfolge rechtssicher und nach Ihrem Willen planen und gestalten. Durch eine umfassende Regelung des Erbfalls sorgen Sie auch dafür, dass Konflikte unter Ihren Angehörigen vermieden werden.
Selbst wenn kein großes Vermögen vorhanden ist, sollten Sie zumindest planen, was nach Ihrem Tod im Übrigen geregelt werden soll. Dies kann z.B. die Modalitäten der Beerdigung oder die Vormundschaft für ein minderjähriges Kind betreffen.
Aufgrund meiner langjährigen Spezialisierung als Rechtsanwalt für Erbrecht in Köln bin ich Ihr Ansprechpartner, für die Erstellung Ihres Testaments oder um Ihr bisheriges Testament rechtssicher zu widerrufen.
Gestaltung von Testamenten
Ein Testament kann auf vielfältige Weise und bis auf wenige gesetzliche Vorgaben frei gestaltet werden. Hierzu die wichtigsten Stichworte aus der Praxis:
- Ordentliche Testamente können als eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung oder aber als öffentliches Testament durch notarielle Beurkundung errichtet werden.
- Wer sein Testament ohne Hilfe eines Notars verfasst hat und dieses sicher verwahren will oder gar befürchtet, dass Dritte das Testament später fälschen oder verschwinden lassen könnten, kann es beim Amtsgericht seines Wohnortes, wie etwa beim Amtsgericht Köln, aufbewahren lassen. Die einmalige Gebühr für diese Hinterlegung liegt im zweistelligen Bereich, so dass sich die Verwahrung bei Gericht für jeden lohnt, der seinen letzten Willen vor Manipulationen etc. sicher behütet wissen will.
- Neben dem ordentlichen Testament gibt es das sogenannte Nottestament. Dies ist nur ausnahmsweise zulässig, beispielsweise bei unmittelbarer Lebensgefahr oder auf hoher See. Das Nottestament muss mündlich vor mindestens drei Zeugen erklärt werden, die den Willen des Sterbenden schriftlich fixieren.
- Eine häufig gewählte Testamentsvariante ist das sogenannte „Berliner Testament“: Bei diesem wird bestimmt, dass im ersten Erbfall der Ehegatte erben soll. Stirbt dieser, erben im zweiten Erbfall die Kinder. Dieses Testament bietet zwar den Vorteil, dass die Ehepartner sich finanziell gegenseitig absichern und das Erbe im ersten Erbfall nicht sofort zwischen mehreren Personen aufzuteilen ist. Dennoch muss im Einzelfall geprüft werden, ob diese Testamentsart die richtige für Sie ist. Denn das Berliner Testament kann auch zu Steuernachteilen führen, einerseits bezüglich der Erbschaftssteuer, andererseits auch bezüglich der Pflichtteile für Kinder, wenn etwa der Alleinerbe ein weiteres Mal heiratet.
- Neben dem Testament eines Einzelnen gibt es für Ehegatten auch die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu verfassen. Ob dies empfehlenswert ist, hängt davon ab, wie frei der Hinterbliebene nach dem Tod des Ehegatten sein soll. Denn an ein Gemeinschaftstestament ist man nach dem Tod des Partners grundsätzlich gebunden. Allerdings gibt es auch hier Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich eines freieren Widerrufsrechts. Hierzu kann ich Sie im Einzelnen beraten.
- Im Testament können auch einzelne Vermächtnisse angeordnet werden. Mit einem Vermächtnis können Sie festlegen, dass beispielsweise Ihr Sohn Ihre Münzsammlung, eine gute Freundin ein besonderes Schmuckstück und Ihre Nichte einen bestimmten Geldbetrag erhalten soll.
Nicht selten stellt sich für Tierfreunde die Frage, ob man eigentlich auch den eigenen Hund als Erben einsetzen kann. Da Tiere juristisch als Sachen definiert werden, kann ein Tier aber nicht erben. Letztlich geht es dem Hundebesitzer wohl darum, dass es dem treuen Gefährten auch nach seinem Tod gut ergehen soll. Dafür gibt es eine andere Möglichkeit: Sie können in Ihrem Testament eine Person einsetzen, die sich um den Hund kümmern soll. Dies kann näher ausgestaltet werden und Sie können auch die finanzielle Versorgung des Tieres durch einen Geldbetrag regeln, so dass zumindest für einen gewissen Zeitraum für dessen Kosten gesorgt ist.
Weitere Möglichkeiten, das Erbe zu regeln
Neben dem Testament können Verfügungen von Todes wegen in einem Erbvertrag geregelt werden. Im Unterschied zum Testament bindet sich der Erklärende hiermit schon zu Lebzeiten dem Begünstigten gegenüber. Ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, ein Erbvertrag hingegen verleiht dem Bedachten eine gesicherte Position in Form einer rechtlichen Anwartschaft. Der Erbvertrag kann mit anderen Geschäften verbunden werden, wie beispielsweise eine Grundstücksübertragung. Oftmals wird er auch mit einem Ehevertrag verknüpft.
Dem Erbvertrag muss auch der Begünstigte zustimmen, der zuweilen hierfür auch eine Gegenleistung erbringen muss.
Beispiel: Vater und Sohn vereinbaren in einem Erbvertrag, dass das Familienunternehmen mit dem Tod des Vaters auf den Sohn übergehen soll. Dieser verpflichtet sich im Gegenzug dazu, im Unternehmen zu arbeiten. Dennoch ist zu bedenken, dass der Erblasser zu Lebzeiten über sein Vermögen noch frei verfügen kann. Die zugesicherte Unternehmensnachfolge kann auch obsolet werden, wenn das Unternehmen in Insolvenz gerät.
Eine weitere Möglichkeit zur Übertragung eines Vermögens bietet die Schenkung. Mit dieser kann Vermögen schon vor dem Tod übertragen werden. So ganz frei können Sie jedoch auch bei der Schenkung nicht agieren; sie unterliegt gewissen gesetzlichen Beschränkungen und hat ebenfalls steuerrechtliche Auswirkungen.
Ob Testament, Erbvertrag oder Schenkung – eine frühzeitige Beratung sorgt dafür, dass Sie Ihre letzten Dinge in aller Ruhe regeln können. Mit einer klaren und rechtssicheren Regelung tun Sie nicht nur etwas für Ihren eigenen Seelenfrieden. Sie sorgen auch dafür, dass Erbstreitigkeiten unter Ihren Nachkommen bestmöglich vermieden werden können.
Im Erbfall an Ihrer Seite: Pflichtteil, Erbengemeinschaft und Erbausschlagung
Nach Eintreten des Erbfalls muss zunächst festgestellt werden, welche Erbansprüche, Pflichtteilsberechtigungen und Vermächtnisse bestehen. Sodann müssen diese Ansprüche berechnet und durchgesetzt werden. Je nach Konstellation gibt es eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten. Nur wer hiervon rechtzeitig Kenntnis hat, kann finanzielle Verluste abwenden. Durch eine frühzeitige Beratung vom Rechtsanwalt für Erbrecht und Einleitung der erforderlichen Schritte sorgen Sie dafür, dass Ihre berechtigten Ansprüche nicht verloren gehen und Kosten für vermeidbare Steuern oder gar Gerichtsverfahren gar nicht erst entstehen.
Wurden mehrere Personen zu Erben bestimmt, bilden diese als Miterben gemeinsam eine sogenannte Erbengemeinschaft. In diesem Fall ist Ziel der Beteiligten eine Erbauseinandersetzung. Hierfür müssen sich die Miterben darüber einigen, wie die Erbschaft aufgeteilt wird. Diese Situation birgt häufig ein hohes Konfliktpotential und führt nicht selten zu langjährigen Rechtsstreitigkeiten. Daher ist frühzeitiger Rechtsrat hier dringend empfehlenswert.
Eine Erbschaft kann auch die Übernahme von Schulden und Steuerrückständen beinhalten. Eine nicht geregelte Unternehmensnachfolge kann sogar existenzgefährdend sein. Zu beachten ist, dass Erben mit ihrem Privatvermögen haften. Stehen Sie also als Erbe vor der Frage, ob das Erbe überhaupt angetreten werden soll, gehört Ihr Fall in die Hand eines Experten. Eine Überschuldung des Erbes spricht zwar einerseits für eine Erbausschlagung, andererseits sollte hier nicht vorschnell und unter Umständen ohne vollständigen Überblick über den Nachlass agiert werden. Denn eine einmal gegenüber dem Nachlassgericht erklärte Erbausschlagung kann nur in wenigen Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden.
Ich analysiere und prüfe den Erbfall und vergleiche die jeweils finanziellen und sonstigen Auswirkungen. Sie erhalten so eine verlässliche Grundlage und Handlungsempfehlung für die Entscheidung, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll.
Wenn ein Erblasser kein gutes Verhältnis mit Kindern oder Verwandten hat, führt das meist dazu, dass er einzelne Personen im Testament übergeht oder explizit enterbt. Dies ist sein gutes Recht. Dennoch schützt das deutsche Erbrecht nahe Angehörige, insbesondere Ehegatten und Kinder, indem es ihnen trotz Enterbung zumindest einen Pflichtteil vom Nachlass zuspricht. Das Pflichtteilsrecht ist klar gesetzlich geregelt. Hat der Verstorbene seine Eltern enterbt, können diese gleichwohl pflichtteilsberechtigt sein, wenn der Erblasser keine Kinder hinterlassen hat. Bei Ehegatten kommt es für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs auch auf den Güterstand und die Erbquote an, die über das Ehegattenerbrecht geregelt wird.
Gerne prüfe und berechne ich Ihren Pflichtteilsanspruch. Im Streitfall mit Erben vertrete ich Sie außergerichtlich und sorge nötigenfalls für eine zügige gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte.
Zusammengefasst unterstütze ich Sie im Erbfall bei allen Fragen rund um
- Prüfung und Durchsetzung von Erbansprüchen
- Prüfung und Auslegung von Testamenten
- Testamentsvollstreckung und -anfechtung
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft
- Erteilung des Erbscheins, Erbscheinverfahren
- Erbschaftssteuer
- Erbausschlagung
sowie bei allen anderen Sachverhalten aus dem Erbrecht.
Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gut vorbereitet für den Ernstfall
Auch zu Lebzeiten kann es aufgrund von Krankheit und Alter dazu kommen, dass Sie nicht zu einem selbständigen Handeln in der Lage und auf die Hilfe von Ihnen nahestehenden Personen angewiesen sind.
Daher sollten Sie nicht erst für den Todesfall, sondern auch für diese Situationen zu Lebzeiten vorsorgen. Dies gilt auch für jüngere Menschen, da Notsituationen letztlich jeden jederzeit treffen können.
Sinnvoll ist zum einen eine sogenannte Vorsorgevollmacht. Mit dieser erklären Sie, wer zu Ihrer Vertretung berechtigt ist, wenn Sie ganz oder teilweise handlungsunfähig sind. Dieser Fall kann aufgrund einer Krankheit eintreten, aber auch in sonstigen Notsituationen, etwa aufgrund eines Unfalls. Die Vorsorgevollmacht ist insbesondere auch für Ehegatten sinnvoll, weil diese nicht automatisch vertretungsbefugt sind.
Des Weiteren ist es empfehlenswert, für den Ernstfall eine Patientenverfügung zu treffen. Hierbei handelt es sich um eine vorausschauende Verfügung, mit der man ein Arzt-Patienten-Gespräch vorwegnimmt und erklärt, was im Einzelnen in Notfallsituationen zu tun ist und welche medizinische Maßnahmen Sie wünschen. Hierzu zählt insbesondere auch die Entscheidung in ernsten Fällen darüber, ob und in welchem Umfang lebenserhaltende Maßnahmen erfolgen sollen.
Gerne berate ich Sie zu diesem Thema und erstelle Ihre individuellen Verfügungen.
Beste Beratung vom Experten für Erbrecht
Das Erbrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie und die Folgen eines Erbfalls weitreichend. Oft stehen hohe Summen im Raum. Zudem ergehen immer wieder neue Gerichtsentscheidungen, so dass fundierte Sachkenntnis und ganzheitliche Betrachtung unerlässlich sind.
Durch meine langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner rund ums Erbrecht und erreiche für Sie außergerichtlich und vor Gericht stets das bestmögliche Ergebnis.